Steuerfrei sind Zahlungen von Vereinen und anderen Körperschaften, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke dienen. Die Tätigkeit muss ehrenamtlich und freiwillig sein, also nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses.
Spenden statt schenken wird auch bei Unternehmen immer beliebter. Doch egal wofür Sie sich entscheiden – hier finden Sie die steuerlichen Rahmenbedingungen.
Gut ausgebildete und einsatzbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden und zu halten stellt viele Unternehmen vor eine besondere Herausforderung. Es gibt eine Reihe an steuerfreien Geschenken und Incentives, mit denen Sie auch heuer besonders motivieren können.
Klein- und Kleinstunternehmen können die Energiekostenpauschale in Höhe von 110 bis 2.475 Euro beantragen. Die Antragsfrist läuft noch bis 30.11.2023 18:00 Uhr.
Verfassungsgerichtshof lehnt Cofag-Konstruktion ab, gibt aber ein Jahr Nachfrist zur Auszahlung. Wer noch immer auf eine Förderungsauszahlung wartet, darf wieder hoffen.
Nach mehrmonatiger Pause gibt es ihn wieder: den Reparaturbonus. Er bringt bis zu 200 Euro Förderung für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten.
Der aktuell aufgelegte EKZ 2 unterstützt Unternehmen und unternehmerisch tätige Bereiche von Vereinen und anderen Rechtsträgern. Achtung: Hier endet die Voranmeldefrist bereits am 2. November!
Die Anpassungen der Steuerstufen an die Inflation geht in Runde zwei. 2024 werden wieder die Steuerstufen und wichtige Steuergrenzen angehoben, wodurch sich die Steuerlast reduziert.
Wie schon im Jahr 2022 besteht auch 2023 die Möglichkeit, eine Teuerungsprämie auszuzahlen und abgabenfrei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren. Immerhin beträgt die Inflation aktuell 7,4 Prozent *).