Mitte Mai sollen Klein- und KleinstunternehmerInnen eine Energiekostenpauschale in Höhe von 110 bis 2.475 Euro beantragen können. Bisher sind nur wenige Eckdaten bekannt.
Zumeist ist der Steuerausgleich für ArbeitnehmerInnen freiwillig. Doch in manchen Situationen besteht die Pflicht zur Veranlagung. Dies vor allem dann, wenn sich die Finanz eine Steuernachzahlung erwartet.
Die ID Austria ersetzt die bisherige Handy-Signatur und dient zusätzlich als elektronischer Ausweis. Die Handy-Signatur ist ab Juli 2023 ein Auslaufmodell.
Gewinnausschüttungen an SVS-versicherte Gesellschafter-GeschäftsführerInnen unterliegen der Beitragspflicht. Für nach dem GSVG-Versicherte funktioniert die dafür notwendige Datenübermittlung seit 2022;
Für den weiteren Energiekostenzuschuss 1 ist eine Anmeldung seit 29. März möglich. Mit 17. April kommt auch eine Energiekostenpauschale für Kleinunternehmer.
Mit der Covid-19-Pandemie wurde vermehrt im Homeoffice gearbeitet. Die Covid-Sonderregelungen für grenzüberschreitende Telearbeit im EU-Bereich laufen mit Ende Juni 2023 aus.
Aktuelle Prüfungsfälle zeigen, dass die Sachbezugsregelung für sogenannte Spezialfahrzeuge ins Visier der Finanz gerückt ist. Dies, da ein zusätzlicher Satz im Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass hinzugefügt wurde.