Der letzte Beleg der Registrierkasse vor dem Jahreswechsel ist der Jahresbeleg. Er wird mit Wert 0 erstellt und in FinanzOnline überprüft. Ein gedruckter oder als Datei abgespeicherter Beleg muss sieben Jahre aufbewahrt werden.
Die Regierung hat eine „Spätantrags-Richtlinie“ beschlossen. Jene Anträge auf Ausfallsbonus III und Verlustersatz III, die aus rechtlichen Gründen von der COFAG immer noch nicht ausbezahlt werden konnten, sollen ab Mitte Dezember zur Auszahlung kommen.
Wer heuer noch Steuern sparen will, dem sei der Investitionsfreibetrag (IFB) und der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag (inv. GFB) nochmal ans Herz gelegt.
Steuerfrei sind Zahlungen von Vereinen und anderen Körperschaften, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke dienen. Die Tätigkeit muss ehrenamtlich und freiwillig sein, also nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses.
Spenden statt schenken wird auch bei Unternehmen immer beliebter. Doch egal wofür Sie sich entscheiden – hier finden Sie die steuerlichen Rahmenbedingungen.
Gut ausgebildete und einsatzbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden und zu halten stellt viele Unternehmen vor eine besondere Herausforderung. Es gibt eine Reihe an steuerfreien Geschenken und Incentives, mit denen Sie auch heuer besonders motivieren können.