Spenden an Organisationen, die sich auf der „Liste spendenbegünstigter Einrichtungen“ befinden, kann man von der Steuer absetzen. Ab 2024 kommen nun auch Gemeinnützige auf die Liste und das Aufnahmeverfahren wird vereinfacht. Ausweitung Spendenempfänger Neben einigen im Einkommensteuergesetz explizit genannten Organisationen wie Museen, Universitäten oder Freiwillige Feuerwehren, können auch gemeinnützige Organisationen auf die begünstigte Liste gesetzt …
Gemeinnützige kommen ab 2024 auf begünstigte Spendenliste
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