Anträge auf Energiekostenpauschale noch bis 30. November möglich

06.11.2023

Klein- und Kleinstunternehmen können die Energiekostenpauschale in Höhe von 110 bis 2.475 Euro beantragen. Die Antragsfrist läuft noch bis 30.11.2023 18:00 Uhr.

Vorab Selbst-Check

Im Selbst-Check auf energiekostenpauschale.at erfährt man, ob das Unternehmen die Voraussetzungen für die Energiekostenpauschale erfüllt.

Antrag auf dem Unternehmensserviceportal

Treffen die Voraussetzungen zu, können Sie unter https://mein.usp.gv.at/ den Antrag stellen. Die Anleitung dazu finden Sie hier.

Wir als steuerliche Vertretung können nicht für Sie einreichen, wir unterstützen Sie jedoch sehr gerne.

Weitere Infos

Energiekostenpauschale FAQs

Hotline: +43 1 890 80 6776

 

Weitere Artikel

Wir ziehen um!

Wir ziehen um!

Ab 21.5.2024 finden Sie uns an unserem neuen Kanzleistandort Werner-von-Siemens-Platz 1, 5020 Salzburg.
Spendenabsetzbarkeit neu – jetzt Antrag stellen

Spendenabsetzbarkeit neu – jetzt Antrag stellen

Der Antrag für die Spendenbegünstigung kann ab sofort in FinanzOnline gestellt werden. Wer rückwirkend mit Jahresbeginn 2024 die Absetzbarkeit haben möchte, muss bis 30.6.2024 den Antrag stellen.
Der Handwerkerbonus ist zurück

Der Handwerkerbonus ist zurück

Holen Sie sich bis zu 3.500 Euro für Handwerkerleistungen in 2024 und 2025 zurück. Ab 15. Juli 2024 kann man beantragen.